TRÄGERSCHAFT
Das Ostpreußische Landesmuseum liegt in der Trägerschaft der Ostpreußischen Kulturstiftung.
Diese ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ansbach und trägt neben dem Museum noch das Kulturzentrum in Ostpreußen in Ellingen.
Vorstandsvorsitzender ist Rolf-Dieter Carl; Vorsitzender des Stiftungsrates ist Hubertus Hilgendorff.
FINANZIERUNG
Das Museum wird institutionell gefördert von der
AUFGABE
Aus der Stiftungssatzung:
(1) Zweck der Stiftung ist
(2) Der Stiftungszweck soll u. a. erreicht werden
2010 wurde die Satzung für die Integration einer Deutschbaltischen Abteilung modifiziert und der Stiftungszweck u.a. wie folgt ergänzt:
Die Ostpreußische Kulturstiftung unterhält beim Ostpreußischen Landesmuseum in Lüneburg eine Deutschbaltische Abteilung, um unter diesem Schwerpunkt
(2) Dazu sammelt, erhält, inventarisiert und erforscht sie dingliches deutschbaltisches Kulturgut unter Einbeziehung von Bibliotheksgut und der Sammlung (Archiv) der Deutschbaltischen Kulturstiftung mit dem Ziel, Vergangenheit und Gegenwart dieser Kulturregion als Teil der deutschen und europäischen Geschichte bekannt und verständlich zu machen und im Bewusstsein der Öffentlichkeit im In- und Ausland wach zu halten;
(3) Das Ostpreußische Landesmuseum mit seiner Deutschbaltischen Abteilung arbeitet eng mit gleichgerichteten Einrichtungen in Bund und Ländern sowie mit Museen und anderen wissenschaftlichen Instituten im In- und Ausland zusammen. Dies erfolgt partnerschaftlich im Rahmen grenzüberschreitender Kulturarbeit mit Einrichtungen der Republiken Estland und Lettland. Die Deutschbaltische Abteilung versteht sich als kulturelles Forum, das sich in den Prozess der Verständigung und der Zusammenarbeit mit beiden Republiken einbringt.
Grundlage der öffentlichen Zuwendungen ist das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG), insbesondere der §96.
§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste. (Stand: Mai 2010)