Trägerschaft und Finanzierung

TRÄGERSCHAFT

Das Ostpreußische Landesmuseum liegt in der Trägerschaft der Ostpreußischen Kulturstiftung. 

Diese ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ansbach und trägt neben dem Museum noch das Kulturzentrum in Ostpreußen in Ellingen.

Vorstandsvorsitzender ist Rolf-Dieter Carl; Vorsitzender des Stiftungsrates ist Hubertus Hilgendorff.

 

FINANZIERUNG

Das Museum wird institutionell gefördert von der

 

AUFGABE

Aus der Stiftungssatzung:

(1) Zweck der Stiftung ist

  • Geschichte, Kunst und Kultur der historischen Region Ostpreußen zu bewahren und zu dokumentieren. Dazu sammelt, erhält, inventarisiert und erforscht sie dingliches ostpreußisches Kulturgut unter Einbeziehung von Bibliotheks- und Archivgut mit dem Ziel, Vergangenheit und Gegenwart dieser Kulturregion der Öffentlichkeit im In- und Ausland bekannt und verständlich zu machen;
  • die Erforschung der Geschichte Ostpreußens und seiner Menschen zu fördern und deren Kenntnis als Teil der deutschen und europäischen Geschichte im Bewusstsein der Öffentlichkeit im In- und Ausland wach zu halten;
  • die Verständigung und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Republik Polen, der Russischen Föderation und Litauen zu fördern.


(2) Der Stiftungszweck soll u. a. erreicht werden

  1. durch Übernahme der Trägerschaft des "Ostpreußischen Landesmuseums" in Lüneburg, das ein geschlossenes und lebendiges Bild Ostpreußens als deutsche Kulturlandschaft mit seiner Natur, seinen Menschen, seiner Geschichte, dem Kunst- und Geistesleben sowie dem Brauchtum und der Wirtschaft vermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen soll;
  2. durch eine enge Zusammenarbeit des Museums mit gleichgerichteten Einrichtungen in Bund und Ländern sowie mit Museen und anderen wissenschaftlichen Institutionen im In- und Ausland. Es soll neben der Wahrnehmung musealer Aufgaben auch kulturelles Forum für die Gesamtregion Ostpreußen sein;

2010 wurde die Satzung für die Integration einer Deutschbaltischen Abteilung modifiziert und der Stiftungszweck u.a. wie folgt ergänzt:

 

Die Ostpreußische Kulturstiftung unterhält beim Ostpreußischen Landesmuseum in Lüneburg eine Deutschbaltische Abteilung, um unter diesem Schwerpunkt

  • Geschichte, Kunst und Kultur der historischen Landschaften Estland, Livland und Kurland zu bewahren, zu dokumentieren und auszustellen;
  • die Verständigung und partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie grenzüberschreitende Kulturarbeit mit den Republiken Estland und Lettland zu fördern.

(2) Dazu sammelt, erhält, inventarisiert und erforscht sie dingliches deutschbaltisches Kulturgut unter Einbeziehung von Bibliotheksgut und der Sammlung (Archiv) der Deutschbaltischen Kulturstiftung mit dem Ziel, Vergangenheit und Gegenwart dieser Kulturregion als Teil der deutschen und europäischen Geschichte bekannt und verständlich zu machen und im Bewusstsein der Öffentlichkeit im In- und Ausland wach zu halten;

(3) Das Ostpreußische Landesmuseum mit seiner Deutschbaltischen Abteilung arbeitet eng mit gleichgerichteten Einrichtungen in Bund und Ländern sowie mit Museen und anderen wissenschaftlichen Instituten im In- und Ausland zusammen. Dies erfolgt partnerschaftlich im Rahmen grenzüberschreitender Kulturarbeit mit Einrichtungen der Republiken Estland und Lettland. Die Deutschbaltische Abteilung versteht sich als kulturelles Forum, das sich in den Prozess der Verständigung und der Zusammenarbeit mit beiden Republiken einbringt.


Grundlage der öffentlichen Zuwendungen ist das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG), insbesondere der §96.

 

§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste. (Stand: Mai 2010)

Anmeldung zum Newsletter

NEWSLETTER

Hier melden Sie sich an

Keine Artikel in dieser Ansicht.

BESUCH     MUSEUM     VERANSTALTUNGEN     UNTERSTÜTZEN     KINDER & JUGENDLICHE     KULTURREFERAT     ÜBER UNS     

SCHRIFTGRÖSSE

Zurzeit keine Ausstellung

- Nur Veranstaltungen!

 

Telefon: +49 (0)4131 75995-0