01. Juli 2006 bis 22. Oktober 2006
Die Geschichte des staatlichen Naturschutzes in Deutschland begann im Osten. Am 22. Oktober 1906 wurde in Danzig die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen eingerichtet. Sie sollte den Naturschutzgedanken in der Bevölkerung verankern und für alle amtlichen Planer und Entscheidungsträger beratend tätig sein. Ihr erster Leiter war Hugo Conwentz, Gründer und Direktor des Westpreußischen Provinzialmuseums.
Der Begriff Naturdenkmal steht für besondere, schützenswerte "Einzelschöpfungen der Natur" und umfasst Landschaftsteile wie Felsen, Findlinge, Höhlen, aber auch bemerkenswerte Einzelbäume oder Populationen seltener Tier- oder Pflanzenarten. 1910 verlegte die Staatliche Stelle ihren Sitz nach Berlin, 1919 erhielt der Schutz der "Naturdenkmäler" Verfassungsrang, 1920 erfolgte mit der Neufassung des preußischen Feld- und Forstpolizeigesetzes die erste Berücksichtigung von Naturschutzbelangen in einem Ländergesetz in Deutschland.
Ein wirkungsvolleres Instrument wurde jedoch erst unter den Nationalsozialisten geschaffen, als der Naturschutz in die Obhut des Reichsforstministeriums kam und 1935 das Reichsnaturschutzgesetz verabschiedet wurde. Dessen Bestimmungen wurden in der DDR 1954, in der Bundesrepublik erst 1976 novelliert. Aus einem bescheidenen Anfang wurde im Lauf der Jahrzehnte eine breite Bewegung, deren Notwendigkeit im Bewusstsein der Bevölkerung zunehmend verankert wurde. Bereits bei Kriegsbeginn 1939 waren über 700 Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. 1970 wurde der Bayerische Wald als erster von heute 14 Nationalparken eingerichtet. Heute steht die Fülle der gesetzlichen Regelungen ebenso wie die Zahl der geschützten Objekte wie Gebiete, der Naturdenkmale, der Natur- und Landschaftsschutzgebiete, der Naturparke usw. für eine Erfolgsgeschichte.