Kosten: 5,- € inkl. Kaffee, Tee und Gebäck
Seit Beginn der Eroberung durch den Deutschen Orden war Ostpreußen ein bedeutendes Jagdgebiet. Sein Wildreichtum war groß, so dass es zunächst keiner Einschränkungen bedurfte. Nach zunehmender Besiedlung und Vernichtung der Wälder führte die Ordensherrschaft ein Jagdregal ein und behielt sich die Hochjagd vor. Den Bauern und Siedlern blieben die Niederjagd und die Pflicht, den Landesherrn bei seinen Jagden zu unterstützen. Dieses Vorrecht genehmigten sich ab dem 16. Jh. auch die Adligen und Grundbesitzer. Erst König Friedrich Wilhelm I. entband das Volk von diesen Pflichten und König Friedrich II. führte die Jagdpacht ein, die dem Staat Einnahmen erwirtschaftete, während das Jagdregal formal in der Revolution von 1848 abgeschafft wurde. Die weitere Entwicklung bis 1945 unterschied sich nicht von den Regelungen im übrigen Preußen bzw. Deutschland.